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Diensthandy: Private Nutzung nicht erlaubt

by Rudolf Mühland last modified 2008-07-17 17:29

Ein Diensthandy darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden. Wenn ein Arbeitnehmer wiederholte Male sein Diensthandy für private Telefonate in großem Umfang verwendet, ist das Grund genug für eine fristlose Kündigung.

Das Arbeitsgericht Kassel entschied dies im Fall eines Angestellten, der sein Mobiltelefon  für private Gespräche genutzt hatte, obwohl er deswegen vom Arbeitgeber bereits eine Abmahnung erhalten hatte, da er das Handy nur für dienstliche Gespräche zur Verfügung gestellt bekommen hatte. Alleinige Ausnahmen: Die Benutzung in einer Notsituation oder im Einzelfall für ein privates Telefonat. In diesen Fällen habe er dies jedoch der Geschäftsleitung mitzuteilen und die Kosten zu übernehmen.

Der Angestellte ignorierte die Abmahnung und führte insgesamt 75 Privatgespräche auf Kosten des Unternehmens. Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigung. Diese war rechtens, wie das Gericht befand: Umfangreiche, nicht genehmigte und heimliche Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers seien geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Da der Mitarbeiter trotz Abmahnung das Verhalten nicht geändert habe, sei es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. (Az.: 5 Ca 349/05)

 
Quelle: arbeitsmarkt BILDUNG l KULTUR l SOZIALWESEN 25/2008

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