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Revolutionäre Gewerkschaftsarbeit - theoretische, praktische & arbeitsrechtliche Grundlagen" - Eine Diskussionsgrundlage in 7 Teilen Teil 4:

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Revolutionäre Gewerkschaftsarbeit - theoretische, praktische & arbeitsrechtliche Grundlagen" - Eine Diskussionsgrundlage in 7 Teilen Teil 4:

Posted by Rudolf Mühland at June 23. 2007



Revolutiönäre Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit



A) Betriebsgruppen



Betriebsgruppen gründen sich in der Regel aufgrund einer bestimmten
Problematik oder der Unzufriendenheit mit der vorhandenen Betriebsrats-
und Gewerkschaftsarbeit. Sie bestehn aus organisierten und/oder
unorganisierten Beschäftigten. Auch einzelne Betriebsratsmitglieder
schließen sich oft solchen Gruppen an. Die Betriebsgruppenarbeit hat
den Vorteil, daß sie weder an das Betriebsverfassungsgesetz, noch an
die Vertrauensleuterichtlinien gebunden ist. Dadurch benötigt die
Betriebsgruppe nur die Anerkennung und die Unterstützung der
Beklegschaft. Ihre Arbeit und ihre Organisationstrukturen können sich
ausschließlich an den jeweiligen Gegebenheiten orientieren. Ihre
Zusammensetzung ist nicht über mehrere Jahre starr und entspricht somit
eher den jeweiligen betrieblichen Strukturen.

Die Mitglieder einer Betriebsgruppe genießen keinerlei Privilegien
gegenüber den anderen Betriebsangehörigen, was ein "Abheben" verhindert.

Teilweise sind in diesen Vorteilen auch unverkennbar Nachteile
enthalten. So besteht beispielsweise keinerlei gewerkschaftlicher
Schutz. Es gibt keine Möglichkeit der Freistellung von der Arbeit und
somit auch kein Anspruch auf bezahlte arbeitsrechtliche Fortbildung.



Insgesamt kann gesagt werden, daß lediglich die Betriebsgruppenarbeit
die nötige Sprengkraft in Bezug auf eine revolutionäre
gewerkschaftliche Arbeit im Betrieb entwickeln kann. Zumindest bildet
sie deren Basuis. Da sie ihre Kraft in erster Linie aus der Belegschaft
zieht, müssen die zur Debatte stehenden Forderungen von der
überwiegenden Mehrheit im Betrieb gewünscht und unterstütz werden. Dies
erfordert Diskussionsprozesse und somit permanente Überprüfung der
eigenen Argumetation. Die regelmäßige Herausgabe von Flugblättern und
einer Betriebszeitung unterstützen den Meinungsaustausch. Die aus
solchen Diskussionsprozessen entstandenen Forderungen müssen dem
Arbeitgeber gegenüber durchgesetzt werden. Hierzu können dann
Delegierte gewählt werden, die nur für diese eine konkrete Aufgabe
aktiv werden. Ist die Forderung in Verhandlungen oder durch Streik
durchgesetzt, ist die Aufgabe erledigt.

In der Regel wird der jeweilige Arbeitgeber nach einer solchen Aktion
darauf drängen, das ein Betriebsrat gewählt wird. zumindest wird die
zuständige reformistische Gewerkschaft versuchen die Betriebsgruppe in
ihre Reihen zu integrieren, daß somit zukünftige Aktivitäten auf den
üblichen sozialpartnerschaftlichen Rahmen begrenzt werden.

Der größte Nachteil einer Betriebsgruppe liegt in ihrer Begrenzung auf
den Betrieb. Ohne geistige und praktische Unterstüzung von außen wird
eine auf den Betrieb begrenzt operierende Gruppe hinter den sich in der
Gesellschaft entwickelnden Prozessen zurückbleiben. Hieraus ergibt sich
die zwangsläufige Notwendigkeit, sich überbetrieblich zu organisieren.



In der Regel vesruchen solche Gruppen leider, Anschluß an eine der
reformistischen Gewerkschften zu finden. Diese stimmen einem solchen
Anschluß nur zu, wenn die Betriebsgruppe sich den schon oben
aufgeführten Bedingungen unterwirft. mangels Alternative tun sie dies
dann oft auch.

Dabei bietet selbst das Grundgesetz andere Möglichkeiten. Dazu komme ich später noch.



B) Die F.A.U. (Freie Arbeiterinnen und ARbeiter Union)



Neben den reformistischen Gewerkschaften gibt es die
anarcho-syndikalistische Gewerkschaft F.A.U. (Freie Arbeiterinnen und
ARbeiter Union). Im Gegensatz zu den reformistischen Gewerkschaften hat
die FAU keinen hierarchischen Aufbau. Sie ist nach Branchen
organisiert. Sie verfolgt nicht den Abschluß von Tarifverträgen und
ruft auch nicht zu Betriebsratswahlen auf. Jede Stellvertreterpolitik
ist ihr fremd.

Betriebs-, Branchen- und Ortsgruppen genießen im Rahmen der gemeinsamen
Grundsätze Autonomie (siehe auch Erklärung im Anhang oder unter
www.fau.org - Prinzipienerklärung & Statuten). Ziele der FAU sind
die verbesserung der derzeitigen Arbeits- und Lebensbedingungen. Sie
bleibt jedoch nicht dabei stehen, sondern will die Errichtung einer
libertären, klassenlosen Gesellschaft ereichen. Dazu gehört auch die
Fähigkeit einmal Fabriken, Dienstleistungsbetriebe und Landwirtschaft
zu übernehmen und selbstverwaltet weiterzuführen. Der Vorteil einer
gewerkschaftlichen Organisierung gegenüber der ausschließlichen
Betriebsgruppenarbeit ist es, überbetriebliche Zusammenhänge herstellen
zu können. Damit wird der sogenannte Betriebsegoismus überwunden, der
die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen gegeneinander auszuspielen
versucht. Durch Absprache auf regionaler, landesweiter und
internationaler Ebene können gemeinsame Forderungen, unter
Rücksichtnahme auf die vor Ort gegebenen Verhältnisse, umgesetzt
werden. Dabei wird nicht versucht diese Ziele auf indirektem Weg, z.B.
über politische Parteien, zu erreichen. Die Kampfmittel der FAU sind
"Direkte Aktionen" wie beispielsweise Streik (auch politischer),
Boykott, Betriebsbesetzungen, übernahme der Produktion und Sabotage.
Allerdings werden auch alle sonstigen, sinnvollen Formen der
Interessendurchsetzung praktiziert. Rechtsberatung, Unterstüzung bei
Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit den Geschäftsleitungen,
Teilnahme an Betriebsversammlungen und Begleitung zu
Arbeitsgerichtsverhandlungen gehören dazu.

Einzelne FAU-Mitglieder können durchaus im Betriebsrat tätig sein. Sie
werden von den jeweiligen Ortsgruppen unterstützt, Strukturen im
Betrieb zu schaffen die diese Stellverteterpolitik für sie überflüssig
macht. Smit steht denjenigen, die von der Politik der reformistischen
Gewerkschaften enttäuscht und frustriert sind eine Alternative zur
Verfügung, die sowohl für den betrieblichen Alltag sowie für die
Durchsetzung eines zukünftigen Gesellschaftsmodells brauchbar und
nützlich ist.



DIe Organisationsform der FAU

Die Basis der Organisation bilden die Ortsgruppen und Einzelmitglieder.
Aus der Ortsgruppe heraus können mindestens drei Mitglieder eine VAB
(Vereinigung aller Berufe) gründen. Aus einer Ortsgruppe oder einer VAB
können sich Branchen/Syndikate (mindestens drei Mitglieder) bilden.
Weder die VAB, noch die Branchen/Syndikate haben derzeit ein Stimmrecht
bei Kongressen und/oder Delegiertentreffen der FAU. Dies liegt einzig
bei den Ortsgruppen.

Ein Eintritt von Personen über über die VAB und über die
Branchen/Syndikate in die FAu ist möglich. Diese Mitglieder haben ein
Recht darauf an den Ortsgruppentreffen teilzunehmen und werden von den
Ortsgruppen auch bei Abstimmungen vertreten (durch Delegierte mit
imperativen, dh. gebundenen Mandat)

Jede Ortsgruppe, Region, Branche/Syndikat und die entsprechenden
Branchen-Föderationen können sich, entsprechend unseren Prinzipien,
eine eigene Geschäftsordnung geben. Darin sollen die Angelegenheiten
geregelt sein, die in die Autonomie der der entsprechenden Gliederung
fallen, zum Beipiel Ortsgruppenkasse, Abstimmungsverfahren innerhalb
einer Branchenföderation, ...

Es ist sichergetsellt, daß die Mitglieder immer direkt ihre Delegierten
wählen. Abstimmungen finden bei Delegiertentreffen nach einem
Stimmschlüssel statt oder per Referendum, in dem die Stimme jedes
Mitgliedes zählt. In den alltäglichen Entscheidungen sind die einzelnen
Glieder autonom.

Die Geschäftskommsision wird von den Delegierten des jährlich
stattfindenden Kongresses auf zwei Jahre gewählt und hat nur reien
Koordinierungsaufgaben zu regeln. Dazu gehören organisatorische
Pflichten wie die Aufrechterhaltung der Kommunikation innerhalb der FAU
(Rundbrief u.a.), die Verwaltung der Finazne, aber auch die Pflege der
Kontakte zu unseren Schwesterorganisationen in der ganzen Welt.



Ende Teil 4


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